Für alle Abschlüsse auf Lieferung von oder aus Abladungspartien oder schwimmender bzw. rollender Ware gilt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie glückliche und rechtzeitige Ankunft als vorbehalten.Der Käufer trägt stets die Reisegefahr, auch bei Verkäufen, die franko, frachtfrei oder mit ähnlichen Bedingungen abgeschlossen sind. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt mangels besonderer Weisung des Käufers durch uns nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste Verfrachtung.